Vorzüge einer Wohnungsgenossenschaft

  • Eine Genossenschaft ist eine Solidargemeinschaft.
  • Genossenschaftliches Eigentum ist eine besondere Form des privaten Eigentums.
  • Das Mitglied erwirbt Anteile an der Genossenschaft und wird Miteigentümer.
  • Mit dem Einzug in eine Genossenschaftswohnung hat das Mitglied ein lebenslanges Dauernutzungsrecht, dass es wirksam vor Kündigungen schützt.
  • Erwirtschaftete Überschüsse werden in die Instandhaltung und Modernisierung investiert oder können auch teilweise nach Beschluss als genossenschaftliche Rückvergütung an die Mitglieder ausgezahlt werden.
  • Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht und kann die Entscheidungen der Genossenschaft mitgestalten.

Wie wird man Mitglied in der Genossenschaft

  • Mitglied kann jede Person werden, welche die Satzung unserer Genossenschaft anerkennt.
  • Interessenten geben eine Beitrittserklärung ab.
  • Sie zeichnen bei Ihrem Eintritt Geschäftsanteile, deren Höhe und Anzahl in der Satzung festgelegt sind. Die Einzahlungen bilden das Geschäftsguthaben (Ratenzahlung möglich). Dieses wird bei Ausscheiden aus der Genossenschaft zurückgezahlt.

Wie wird die Genossenschaft verwaltet

  • Die Mitglieder wählen in ihrer Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Aufsichtsrat, der dann den Vorstand bestellt.
  • Von diesen beiden aus Genossenschaftsmitgliedern bestehenden Gremien wird die Genossenschaft geführt.

 

Bilder © Karl-Heinz Frackowiak
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